Wohnungen in Reinickendorf endlich von Asbest befreien! – 53. BVV am 08.06.2016

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Asbest aus Wohngebäuden im Bezirk Reinickendorf endlich vollständig entfernt wird und die BewohnerInnen aufgeklärt werden. Dazu sollen folgende Schritte unternommen werden:

1. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die über 4.000 in ihrem Bestand befindlichen Wohnungen in Reinickendorf sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden;
2. Der Senat soll für den Aufbau eines für Bürgerinnen und Bürger einsehbaren Asbest-Registers sorgen, aus dem ersichtlich ist,
a) welche Wohnungen unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet oder modernisiert wurden,
b) welche Wohnungen aufgrund des Baualters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und
c) in welchen Wohnungen bereits eine Asbest-Sanierung erfolgt ist.
3. Der Senat soll über die zuständigen Stellen eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin, die Asbestbauteile aufweisen oder aufweisen könnten, organisieren.
4. Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem Maßnahmen und zeitlicher Ablauf zur Beseitigung der Asbest-Belastung in Reinickendorfer Wohngebäuden benannt werden und der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert wird.

Torsten Hauschild, Stephan Schmidt und die übrigen Mitglieder der Fraktionen
23.05.2016

Begründung:
In Berlin gibt es allein bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um Fußbodenelemente, sogenannte Florflex-Platten, deren Fasern in die Raumluft abgegeben werden können. Da die landeseigenen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr
Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, ist bisher unbekannt. Es liegen hierzu keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744). (Vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17- 16744.pdf)
Allein in Reinickendorf besteht bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei 4.118 Wohnungen Asbestgefahr. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) vom 29.10.2015 mit
(Drucksache 17/17 291). Von den 4.118 Reinickendorfer Wohnungen entfallen 3.214 Wohnungen auf die GEWOBAG und 904 auf die degewo. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Reinickendorf liegen dem Berliner Senat nicht vor. (Vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-17291.pdf) Asbest ist viele Jahrzehnte ein massenhaft verwendeter Baustoff gewesen. Gute
mechanische Eigenschaften und Hitzebeständigkeit führten zum Einsatz in vielgestaltiger Form. Rohre, Fassadenplatten, Fussbodenplatten oder der etwa aus dem Palast der Republik bekannte Spritzasbest als Hülle für Stahlträger. Weil Asbestfasern Krebs erregen, ist der Baustoff in Deutschland seit 1993 verboten. EU – weit seit 2005. Spätestens seit diesem Zeitpunkt besteht die Aufgabe, Asbestbauteile aus Gebäuden wieder entfernt werden.

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