Aktive Unterstützung für Familien in Not: Härtefallfonds für die SEK I – Ersuchen für die 42. BVV am 13.05.2020

Das Bezirksamt wird ersucht vorübergehende Härtefälle durch die Finanzierung des Schulmittagessens ab der 7. Klasse zu unterstützen und die dafür in der Globalsumme zur Verfügung gestellten Mittel von 20T€ zu verwenden. 

Hinrich Westerkamp, Andrea Behnke

Begründung:

Die Härtefallregelung sollte für Kinder vorgesehen sein, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in eine besondere Notlage z.B. auch durch die Corona-Krise, geraten sind. Bei der Härtefallregelung Mittagessen handelt es sich wie bisher nicht um eine Regelleistung. Sie ermöglicht jedoch eine zeitlich befristete Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das schulische Mittagessen in Härtefällen. Nur Schüler*innen die Leistungsberechtigt sind, erhalten seit den 1. August 2019 auf der Grundlage der mit dem “Starke-Familien-Gesetz” beschlossenen Änderungen, durch das Abschließen eines Essensvertrages mit dem  Anbieter/Caterer, ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen. 

Für Schüler*innen ohne BuT ist das Mittagessen ab der 7. Klasse kostenpflichtig. Damit die soziale Ungerechtigkeit wenigstens in Einzelfällen ausgeglichen werden kann, sollte die Härtefallregelung bei uns im Bezirk eingeführt werden.

Die Beurteilung eines Härtefalls erfolgt durch die Schulleitung im konkreten Einzelfall. Die weitere Handhabung sollte nach der Vorgehensweise  der “Härtefallregelung Mittagessen ab dem 01.01.2014” durchgeführt werden.

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