Autorenlesefonds – 11. BVV am 12.09.2012

Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Liste von Kinder- und Jugendbuchautoren für den “Berliner Autorenlesefonds“ erstellt wird. Diese Liste soll den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Der Berliner Autorenlesefonds wird seit 2012 durch die Bezirke im Wege „der auftragsweisen Bewirtschaftung durch- und fortgeführt.“ Ein Anteil der Mittel wird den Schulen auf Antrag zur Verfügung gestellt. „Die zugewiesenen Mittel sind zweckgebunden und stehen ausschließlich als
Honorarmittel für professionelle, belletristische Autorinnen und Autoren im Rahmen des “Berliner Autorenlesefonds“ gemäß der Förderrichtlinien 2012 zur Verfügung.“ Somit können nur Autorinnen und Autoren berücksichtigt werden, die ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Es werden nur sechs ihrer Lesungen pro Kalenderjahr vom Berliner Autorenlesefonds gefördert. Diese Rahmenbedingungen machen es erforderlich, dass Schulen, zur leichteren Umsetzung der Bedingungen, auf eine Liste mit vermittlungsfähigen Autoren zurückgreifen können.
Diese Liste sollte über das Schulamt, als genehmigende Behörde, allen
Interessenten zugänglich sein.