Ergänzung im Schulgesetz – 17. BVV am 13.03.2013

Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich in den Diskussionen um die neu zu fassenden Regelungen zur Schulverpflegung im Schulgesetz dafür einzusetzen, dass der § 19 (2) SchulG mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: „An Ganztagsschulen soll ein warmes, ausgewogenes und dem Alter der Schüler entsprechendes Mittagessen angeboten werden.“
Begründung: Durch diese Ergänzung soll gewährleistet werden, dass an allen Ganztagsschulen
ein vollwertiges und ausgewogenes Mittagessen angeboten werden muss und nicht nur ein Imbiss.
Hintergrund nicht alle ISS haben einen Vertrag mit einen Essensanbieter, da die Essensteilnehmerzahl in den Oberschulen sehr gering sind und sich eine Essensversorgung seitens des Caterers nicht lohnt.