Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die durch das zukünftig freie Mittagessen an Grundschulen nicht mehr benötigte Härtefallregelung nun auf die Oberschulen angewendet und entsprechende Finanzierung im Haushalt bereitgestellt wird.