Sicherstellung von Schuleingangsuntersuchungen fürFlüchtlingskinder – 37. BVV am 14.01.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bedarfsfall durch geeignete Maßnahmen (z. B.
Einschaltung einer Ärztin oder eines Arztes auf Honorarbasis) die Wartezeit neu
eingetroffener Flüchtlingskinder auf die vor Beginn des Schulbesuchs notwendigen
Untersuchungen und Impfungen weitestmöglich zu verkürzen.