Spielstraße vor der Grundschule am Schäfersee einrichten – Ersuchen für die 53. BVV am 12.05.2021

Sachverhalt:

Vermeidbare Gefährdungen von Grundschüler:innen vor ihrer Schule sind abzuwenden! Das Bringen und Abholen der Lernenden mit PKWs („Eltern-Taxi“) hat stark zugenommen und ein aus ökologischen Gründen sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit kaum noch vertretbares Ausmaß angenommen. Regelmäßig sind  Grundschüer:innen bei den vielen kreuz und quer haltenden PKWs überfordert und gefährdet. Zusätzlich werden auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer:innen behindert und gefährdet. Verbalattacken bei Parkplatzstreitigkeiten sind vorprogrammiert und haben gewiss keinen Vorbildcharakter für Kinder. Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort lässt sich das mit den beschriebenen Problemen behaftete Phänomen des Eltern-Taxis bis zur Schultüre auf ein gesundes Maß zurückführen, ohne andere Verkehrsteilnehmer:innen über Gebühr einzuschränken. Das probate Mittel hierfür  ist die Einrichtung von „verkehrsberuhigten Bereichen“, umgangssprachlich „Spielstraßen“ genannt. Durch die gleichzeitige Ausweisung von

Einbahnstraßen(abschnitten) in Richtung der nächstgelegenen Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraße wird das „forsche“ Abbiegen in die zum Schultor führende Nebenstraße vermieden. Größere straßenbauliche Maßnahmen müssen kaum erfolgen. Die Aufstellung von einengenden „Straßenmöbeln“ (z.B. schwere Pflanzkübel) sollte ausreichend sein. Als begleitende Maßnahme nach der Einrichtung des „verkehrsberuhigten Bereichs“ wird eine temporär verstärkte Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt angeregt.


Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Abschnitt der Baseler Straße von der Grundstückszuwegung nördlich der Nr. 11 bis zur Einmündung in die Holländerstraße als „verkehrsberuhigten Bereich“ sowie in diesem Bereich als

Einbahnstraße in südlicher Richtung auszuweisen. Die Verkehrsberuhigung ist durch geeignete Maßnahmen (u.a. Einengungen z.B. durch Pflanzkübel) herzustellen. PKW-Stellflächen sollen in Fahrtrichtung rechts sein.

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