Spielstraße vor der Reginhard-Grundschule einrichten – Ersuchen für die 53.BVV am 12.05.2021

Sachverhalt:

Vermeidbare Gefährdungen von Grundschüler:innen vor ihrer Schule sind abzuwenden! Das Bringen und Abholen der Lernenden mit PKWs („Eltern-Taxi“) hat stark zugenommen und ein aus ökologischen Gründen sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit kaum noch vertretbares Ausmaß angenommen. Regelmäßig sind  Grundschüer:innen bei den vielen kreuz und quer haltenden PKWs überfordert und gefährdet. Zusätzlich werden auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer:innen behindert und gefährdet. Verbalattacken bei Parkplatzstreitigkeiten sind vorprogrammiert und haben gewiss keinen Vorbildcharakter für Kinder. Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort lässt sich das mit den beschriebenen Problemen behaftete Phänomen des Eltern-Taxis bis zur Schultüre auf ein gesundes Maß zurückführen, ohne andere Verkehrsteilnehmer:innen über Gebühr einzuschränken. Das probate Mittel hierfür  ist die Einrichtung von „verkehrsberuhigten Bereichen“, umgangssprachlich „Spielstraßen“ genannt. Durch die gleichzeitige Ausweisung von

Einbahnstraßen(abschnitten) in Richtung der nächstgelegenen Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraße wird das „forsche“ Abbiegen in die zum Schultor führende Nebenstraße vermieden. Abschnitte der Kühlewein- und der Mickestraße sowie der „östlichen“ Letteallee sind bereits Einbahnstraßen in den im Foto in der Anlage gekennzeichneten Richtungen. Die Fahrtrichtung der „westlichen“ Letteallee ist umzukehren Größere straßenbauliche Maßnahmen müssen kaum erfolgen. Die Aufstellung von einengenden „Straßenmöbeln“ (z.B. schwere Pflanzkübel) sollte ausreichend sein. Als begleitende Maßnahme nach der Einrichtung des „verkehrsberuhigten Bereichs“ wird eine temporär verstärkte Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt angeregt.


Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Abschnitt der Letteallee von der westlichen Schulgrundstücksecke (ungefähr in Höhe Nr. 36) bis zur Kreuzung mit der Mickestraße als „verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen. Zwischen Kühleweinstraße und Fahlandgasse (Franz-Neumann-Platz) ist die Fahrtrichtung der Einbahnstraße umzukehren. Die Verkehrsberuhigung ist durch geeignete Maßnahmen (u.a. Einengungen z.B. durch Pflanzkübel) herzustellen. PKW-Stellflächen sollen in Höhe des Schulgeländes entfallen und zwischen Kühlewein- und Mickestraße in Fahrtrichtung rechts sein.

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