Rallenweg 2/ Sandhauser Straße 76 – Ersuchen für die 53. Bezirksverordnetenversammlung am 12.05.21

Sachverhalt:

Von 2017 bis 2020 waren Planungen angedacht, die wie es scheint aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt und aus Kostengründen nicht umgesetzt werden konnten.

Berlin ist eine wachsende Stadt wir benötigen Flächen für Schulstandorte, Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen Freiflächen für die Naherholung und vieles mehr. Vorhandene Liegenschaften dürfen nicht über Jahre ohne konkrete Planungen und Ziele brachliegen.  

Es sollte schnellstmöglich geprüft werden wie die bestehende bauliche Anlage im Rallenweg 2 (ein Denkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin) für eine optimale Nutzung der Allgemeinheit verwendet werden kann.


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV zeitnah über die Pläne und den Umgang mit dem Grundstück Sandhauser Straße 76 sowie Rallenweg Nr. 2 zu informieren und an dem Verfahren zu beteiligen. 

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