Änderung §15 der Geschäftsordnung – Antrag für die 2. BVV am 24.11.21 – Drucksache – 0012/XXI

Beschlussvorschlag:

§15 der Geschäftsordnung

“Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“

wird wie folgt geändert:

“Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“

Weiter zur Drucksache

Cookie Consent mit Real Cookie Banner