Aufklärung und Beratungsangebot zu Vaping (E-Zigaretten und E-Shishas) – Ersuchen für die 33. BVV am 10.7.24 – Drucksache – 1939/XXI

Sachverhalt:
Aus dem aus dem Präventionsradar 2023 der DAK-Gesundheit geht hervor, dass immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig E-Zigaretten konsumieren. So geben 7,0 Prozent von knapp 15.000 befragten 9- bis 17-Jährigen an, mindestens einmal im Monat dieses nikotinhaltige Produkt zu konsumieren (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146477/Mehr-Heranwachsende-konsumieren-E-Zigaretten).

Ebenso wie der Verkauf von Tabakwaren, so ist auch der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an unter 18-jährige in Deutschland verboten.

Dennoch gibt es vereinzelt sogar Todesfälle im Zusammenhang mit Vaping, welches auch in der Kritik steht bei Kindern möglicherweise Symptome wie Atemnot, Fieber, Übelkeit und Erbrechen auszulösen.

Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, da Vapes aufgrund des enthaltenen Nikotins und der Aromastoffe, z.B. mit fruchtigen Geschmacksnoten schnell abhängig machen. Mögliche langfristige Schäden durch das Einatmen von Aromastoffen sind noch nicht erforscht, aber es besteht die Annahme, dass Vaping zu Lungenschäden führen kann, Entzündungsprozesse ausgelöst werden können und die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigt werden kann.

Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit geeigneten Stellen über den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas aufzuklären. Insbesondere sollte es im Bezirk ein gut sichtbares niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie für Jugendliche und junge Erwachsene geben, um dieser Suchtfalle zu entkommen.

Weiter zur Drucksache

Cookie Consent mit Real Cookie Banner