Barrieren bleiben – Reinickendorfer mit Behinderungen müssen weiter um ihre Rechte kämpfen 7. November 202314. November 2023 Nach 100 Tagen im Amt ist die Barrierefreiheits-Bilanz der CDU Reinickendorf verheerend: Keine Prüfung des Gehwegparkens in der Veitstraße in Tegel, erneute Anordnung des Gehwegparkens am Waidmannsluster Damm. Damit steht fest, Menschen mit Behinderungen müssen in Reinickendorf weiterhin um ihre Rechte kämpfen, und zwar gegen die eigene Bezirksverwaltung. Seit Jahren setzt sich die Grüne Fraktion für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Bezirk Reinickendorf ein. In den anderthalb Jahren der Zählgemeinschaft mit SPD und FDP konnten viele Initiativen umgesetzt werden. So wurde erstmals der Stand der Barrierefreiheit von Reinickendorfer Bushaltestellen erfasst und viele Haltestellen ertüchtigt. Es wurden zahlreiche Bordsteinabsenkungen umgesetzt. An Engstellen wurde das unzulässige Gehwegparken abgeordnet. Während die Grüne Stadträtin Korinna Stephan das Straßenverkehrsamt des Bezirks verantwortete, ordnete Sie in Abschnitten der Veitstraße und des Waidmannsluster Damms das Gehwegparken ab, um Barrierefreiheit entsprechend der geltenden Gesetze zu gewährleisten und den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhlfahrenden im Begegnungsverkehr adäquat zu ermöglichen. Die Veitstraße wurde berlinweit zum Politikum. Die inzwischen zuständige CDU-Stadträtin wies im Frühjahr die Straßenverkehrsbehörde an, gegen die eigene Abordnung Widerspruch einzulegen und stoppte so das Verfahren. Begründung: „Es ist von hoher Dringlichkeit, dass hier eine konsequente Prüfung aller relevanten Aspekte und Interessenslagen zur Anwendung kommt. Aus diesem Grund habe ich die bisherige Planung in der Veitstraße ausgesetzt“ (Pressemitteilung vom 26.04.2023). Die „hohe Dringlichkeit“ Ende April führte bislang noch nicht zu Ergebnissen. Die Anfrage der Grünen Fraktion nach dem Stand der Dinge auf der BVV vom 11.10. wurde am 26.10. wie folgt beantwortet: „Aufgrund der aktuellen Personalsituation im Straßen- und Grünflächenamt ist eine Prüfung derzeit nicht möglich.“ Währenddessen wurde im Waidmannsluster Damm im April die Abordnung des Gehwegparkens zwar zunächst vollzogen. Still und leise wurde das halbseitige Gehwegparken auf einem Teilstück wenig später dann wieder angeordnet. Die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft. Darin enthalten ist das Recht, sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen bewegen zu können und ohne Hilfe im Straßenraum unterwegs zu sein, d.h. beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen. Auch die für die deutsche Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO schreiben derartige Rechte für Menschen mit Behinderungen fest. Dort heißt es seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum „Zeichen 315“ (Gehwegparken): „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt,…“ Mit Verweis auf die nationale und internationale Rechtslage, fordert unsere Fraktion die verantwortliche CDU-Stadträtin auf, das Gehwegparken an den Engstellen in der Veitstraße und am Waidmannsluster Damm wieder abzuordnen. PM – Barrieren bleiben – Reinickendorfer mit Behinderungen müssen weiter um ihre Rechte kämpfen