Bedarfsgerechte Ausstattung der Hilfen zur Erziehung einfordern – Empfehlung für die 38. BVV am 8.1.25 – Drucksache – 2293/XXI

Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die strukturellen Defizite und Widersprüche in Ausstattung und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) aufgelöst und damit deren bedarfsgerechte Ausstattung sowie die bezirkliche Steuerungsfähigkeit ermöglicht und sichergestellt werden.

Konkret bedeutet das:
Die Bemessung der Zuweisungen im Bereich HzE für die Bezirke müssten den veränderten Realitäten entsprechend angepasst werden. Ursachen der Veränderung sind einerseits der auf diverse gesellschaftliche Krisen zurückzuführende gestiegene Bedarf an HzE-Leistungen und anderseits die gestiegenen Kosten durch Inflation und Tarifanpassungen der HzE-Träger, die unter anderem bei Tagessätzen und Fachleistungsstunden Kostensteigerungen zur Folge haben.

Wenn dennoch Mehrausgaben durch im Jahresverlauf gestiegene Fälle und Kosten in HzE entstehen, müssten diese Mehrausgaben zu 100 Prozent basiskorrigiert werden, da es sich hier um einen Rechtsanspruch der Familien handelt, den der Bezirk und damit das Land Berlin gewährleisten muss.

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