Bewohnerbeirat bzw. Fürsprecher in Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen – Empfehlung für die 13. BVV am 9.11.22 – Drucksache – 0793/XXI

Sachverhalt:
In einigen Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen gibt es keinen Bewohnerbeirat gem. Wohnteilhabegesetz § 13. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Mitwirkung der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen und die Wahrnehmung ihrer Interessen zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales dafür einzusetzen, dass in den Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen, in denen es keinen Bewohnerbeirat gibt, ein solcher gewählt wird. Der Einrichtungsträger hat in geeigneter Weise auf die Bildung eines Bewohnerbeirates hinzuwirken.

Sollte es aus verschiedenen Gründen in einer Einrichtung nicht möglich sein, einen solchen Bewohnerbeirat zu wählen, muss die Aufsichtsbehörde einen Fürsprecher bzw. eine Fürsprecherin bestellen.

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Namen der Beiräte und Fürsprecher verpflichtend auf den Webseiten der Einrichtungen und in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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