Förderung des Radverkehrs in der Grußdorfstraße – Ersuchen für die 13. BVV am 9.11.22 – Drucksache – 0799/XXI

Sachverhalt:
Die Grußdorfstraße hat eine wichtige Funktion innerhalb des Hauptzentrums Tegel mit zahlreichen Läden, der Markthalle und der Post. Gleichzeitig sind die Bedingungen für Radfahrende im Ortsteil Tegel besonders schwierig, da keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Damit zumindest Umwegfahrten vermieden werden können, sollte geprüft werden, ob die als Einbahnstraße eingerichtete Grußdorfstraße für Radfahrende in beide Richtungen freigegeben werden kann. Dies entspricht auch § 46 Mobilitätsgesetz.

Lt. Prüfleitfaden der SenUMVK sind Fahrgassenbreiten über 3,5m grundsätzlich für die Freigabe geeignet. Busverkehr betreffend gibt es folgenden Hinweis: „Bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lkw soll die Fahrgassenbreite immer 3,50 Meter oder mehr betragen.” Die Grußdorfstraße hat eine Breite von 7m zwischen den parkenden Autos (Fahrgassenbreite).

Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die verkehrsrechtlichen Anforderungen gegeben sind, das Radfahren in der Grußdorfstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung freizugeben und dies ggf. umzusetzen. Zur besseren Sichtbarkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer soll zusätzlich eine Fahrbahnmarkierung geprüft werden.

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