Keine Solarpaneele aus Zwangsarbeit – Ersuchen für die 8. BVV am 11.5.22 – Drucksache – 0422/XXI

Sachverhalt:
Mit dem Berliner Solargesetz besteht ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht, die sukzessiv für Neu- und Bestandsbauten gelten wird. Die Bezirksverwaltungen sind somit aufgefordert, die Installation von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden zügig voranzubringen und bei privaten und gewerblichen Eigentümern dafür zu werben. Partnerschaften für den Ausbau zwischen privaten Hauseigentümern, den Wohnungsbaugenossenschaften, den Stadtwerken Berlin und Herstellern der Solarindustrie sollten unterstützt und die Aufklärung der Bürger mit Unterstützung des Solarzentrums Berlin verstärkt werden. Eine Beratungsstelle im Rathaus Reinickendorf kann hilfreich sein. Der Bedarf an PV-Anlagen und Solarmodulen wird sich in den nächsten Jahren massiv erhöhen, Berlin ist ein prioritärer Absatzmarkt. In den Ausschüssen der BVV Reinickendorf sollte in Abstimmung mit den anderen Bezirken und dem Land Berlin geprüft werden, ob eine durch Wirtschaftsförderung des Bundes und der EU begleitete Ansiedlung der deutschen oder europäischen Solarindustrie, ein Solar-Cluster (Forschung – Produktion – Ausbildung -Recycling), im Bezirk Reinickendorf (oder in Berlin) möglich ist.

Rohstoffe und Solarmodule, die unter Bedingungen produziert werden, die von den UN, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerstaat geächtet sind, dürfen für eine saubere Energiewende in Deutschland nicht verwendet werden. Das Berliner Auftrags- und Vergabegesetz v. 22.4.2020 verpflichtet die Berliner Behörden, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und keine Produkte aus Zwangsarbeit zu beschaffen und einzusetzen.

Beschlussvorschlag:
Für eine saubere Energiewende, zu der eine Solaroffensive gehört, geht die BVV Reinickendorf die Selbstverpflichtung ein, keine Solarmodule aus Zwangsarbeit verwenden zu wollen. Die Einhaltung fairer Arbeits- und Produktionsbedingungen und der Ausschluss von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind ein hohes Gut für „Nachhaltigkeit“, zu der Zwangsarbeit nicht gehören darf.

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben als Erfüllungskriterium vorzugeben: der Nachweis einer vollständigen Lieferkette unter Ausschluss von Rohstoffen und Solarmodulen, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden, ist von Firmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, beizubringen. Dies gilt ab einem Auftragsvolumen von 15.000 Euro netto. Von Bietern ist ein Fragebogen auszufüllen, dessen Beantwortung bei der Vergabe bewertet wird. Der Fragebogen wird in Beratung mit der „Kompetenzstelle Faire Beschaffung“ bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entwickelt.

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