Kinder- und Jugendschutz in Reinickendorf – Große Anfrage für die 15. BVV am 14.12.2022 – Drucksache – 0882/XXI

Sachverhalt:

Wir fragen das Bezirksamt:

Wie sieht die Entwicklung der Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen im Bezirk der letzten 5 Jahre aus? Wie beurteilt das Jugendamt die Entwicklung?

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, Jugendamt (wie beispielsweise Kinderschutzteam, Sozialpädagogische Dienst), Kinder-und Jugendärzte, Kinder-und Jugendgesundheitsdienst, und den betroffenen Familien bei auftretenden Verdachtsfällen konkret?

Wie handelt das Jugendamt Reinickendorf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Wie verläuft der behördliche Meldeweg, wenn eine Schule oder andere Institutionen im Bezirk eine Kindeswohlgefährdung vermuten?

Welche Maßnahmen trifft der Bezirk zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung?

Werden die bundesgesetzlichen Vorgaben und die Ausführungsvorschriften des Senats für das Jugendamt durch den Bezirk umgesetzt, wenn nein, wo liegen die Stolpersteine und die Umsetzungsschwierigkeiten?

Wie definiert das Jugendamt Reinickendorf eine Kindeswohlgefährdung und anhand welcher Kriterien wird diese angenommen und überprüft?

Wie wird sichergestellt, dass jeder Meldung einer Kindeswohlgefährdung nachgegangen wird?

Wie werden Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zurzeit evaluiert?

Welche landesrechtlichen Veränderungen gab es bei Richtlinien und Anordnungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 und der Ausführungsvorschrift zur Kooperation im Kinderschutz zwischen Jugendamt und Schule aus 2021?

Wie bewertet der für das Jugendamt zuständige Dezernent die Zusammenarbeit mit den Trägern von Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kinderschutz?

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