Sicherstellung der Raumluftqualität in Unterrichtsgebäuden 1. Januar 20181. Januar 2018 Sicherstellung der Raumluftqualität in Unterrichtsgebäuden Im Rahmen einer kleinen Anfrage wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Bezirksamt wissen, welche Vorgaben es für Reinickendorfer Schulen hinsichtlich der Raumlüftung in und zwischen den Schulstunden gibt. Wie aus der Beantwortung hervorgeht, existieren keine konkreten Vorgaben, sondern es wird auf Empfehlungen im Rahmen des Arbeitsschutzes verwiesen. Auch die Ausstattung mit CO2-Warnern ist nicht vorgesehen und wird vom Bezirksamt auch nicht für notwendig erachtet. Damit wird die Verantwortung eine ausreichende Lüftung bzw. eine gute Raumluftqualität in den Unterrichtsräumen sicherzustellen an die Schulen bzw. Lehrer*innen delegiert, ohne ihnen dafür die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Verwiesen wird in der Antwort des Bezirksamts auf einen „Leitfaden zur Raumluftkonditionierung in Schulen bei Neubau und Sanierung unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Aspekte“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin aus dem Jahr 2014, der allerdings zu der Schlussfolgerung kommt, dass „es bei Neubau und Sanierung notwendig ist maschinelle Lüftung einzusetzen, da die für die geistige Leistungsfähigkeit und aus gesundheitlich-hygienischen Anforderungen erforderliche Luftqualität (CO2 ≤ 1.000 ppm) vor allem in der Heizperiode mit Fensterlüftung nicht sichergestellt werden kann“. Eine ausreichende Lüftung ist allerdings gerade in Unterrichtsräumen mit einer normalen Belegung (Klassenstärke) unbedingt notwendig, um eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität über die gesamte Unterrichtseinheit sicherzustellen. Selbst ein konsequentes Lüften in den Pausen reicht häufig nicht mehr aus, um auch für die nachfolgende Unterrichtseinheit eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. Mindestens sollte deshalb im Rahmen von Sanierungen, erst recht bei Neubauten eine so genannte „hybride Lüftung“ vorgesehen werden, bei der die Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung sichergestellt wird, die durch eine zusätzliche Fensterlüftung in den Pausen ergänzt werden kann. Als Sofortmaßnahme sollten zeitnah die Unterrichtsräume mit CO2-Warnern ausgerüstet werden, um den Lehrer*innen den Zeitpunkt für eine notwendige Lüftung zu signalisieren und damit eine gute Luftqualität über die Unterrichtseinheit zu gewährleisten. Daneben sollten geeignete Informationen zum richtigen Lüftungsverhalten für das pädagogische Personal zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden – Teil I Bildungseinrichtungen“, herausgegeben vom Umweltbundesamt, im Internet unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungskonzeptionen-in-gebaeuden Berlin, 29. Dezember 2017