Mitnahme von Dreirädern für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in U- und S-Bahn – Empfehlung für die 33. BVV am 14.08.2019

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen ein Dreirad nutzen müssen, dieses mit in U- und S-Bahnen nehmen können, um auch ihnen Mobilität zu ermöglichen.

Hinrich Westerkamp, Jens Augner

 

Begründung:

Bislang wurden Dreiräder in U- und S-Bahnen geduldet. Inzwischen sind sie explizit von der Beförderung ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass auf ein Dreirad angewiesene Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.

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