Barrierefrei ist gut – Inklusiv ist besser! – Ersuchen für die 17. BVV am 08.02.2023– Drucksache – 1002/XXI 8. Februar 202324. Juli 2023 Sachverhalt: Die Entwicklung zeigt, dass die 2018 im Parlament beschlossene (kostenneutrale) Anwendung des Kriterienkatalogs vom Netzwerk, nicht ausreichend umgesetzt wird. Die ersten erstellten Typensporthallen in Berlin sind durch Expert*innen in eigener Sache geprüft und Mängellisten erstellt worden. Die Mängel reichten von fehlenden Automatiktüren, fehlender Notfall-Signalisierung, Sicherheitsmängel im Bereich des Liftes (Aufzug), fehlender Flexibilität in der Orientierung und Kommunikation (Informationen) u.v.m. Inklusion bedeutet Menschenrechte anzuerkennen und anzuwenden. Hierzu gehört auch die sichere Evakuierung von Menschen mit auditiven oder visuellen Einschränkungen. Ein 2-Wege-Prinzip in allen Gebäudebereichen ist essenziell. Trotz der Vorgabe im Kriterienkatalog, ist dies nicht gängige Praxis. Inklusive Sportstätten sind u. a. barrierefrei zu gestalten. Inklusion bedeutet allen Menschen das Menschenrecht zu ermöglichen, gleichberechtigt teilnehmen zu können. Daher reicht es nicht aus, Sporthallen auf mögliche Behindertensportarten zu fokussieren. Viele inklusive Ideen können interdisziplinär angewendet werden und die Sporthalle hiermit flexibel genutzt und gestaltet werden. Eine inklusive Sportstätte ist sowohl für Athlet*innen, als auch für Zuschauende eigenständig, autark und flexibel zu nutzen. Das Kommunizieren aller beteiligten Entscheidungsträger, um beispielsweise taktile Wegeleitsysteme an bestehende Systeme anzuschließen oder zu integrieren, ist zu verbessern. Dies zeigen ebenfalls die bereits bestehenden Wegeleitsysteme in Berlin. Die Anwendung und Prüfung im Bereich der Umkleiden, der Sporthallenbereiche, der Geräteräume und der Verkehrswege im und um das Gebäude ist hierbei durch Expert*innen in eigener Sache zu gewährleisten. Außerdem sieht das Abgeordnetenhaus vor, dass 30 % der den Bezirken zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für inklusive Maßnahmen vorgesehen sind. Beschlussvorschlag: Das Bezirksamt wird ersucht, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z. B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen umzusetzen. Ziele sollen sein: flächendeckend inklusive Sportanlagen bei Sanierungen von Sportanlagen im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms die finanzielle Ausschöpfung des für inklusive Maßnahmen vorgesehenen Betrages von 30 % der Finanzmittel im Rahmen von Sanierungen konsequent inklusives Sporttreiben bedarfsorientiert zu ermöglichen und auf barrierefreie Wegebeziehungen hinzuwirken Implementierungen von Sportangeboten, die sowohl Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen offenstehen Einbezug von Expertinnen in eigener Sache (z. B. BSB etc.) sowie Expertinnen des barrierefreien Bauens. Dem Ausschuss für Sport ist regelmäßig zu berichten. Weiter zur Drucksache