Denkmalschutz „Alter Anstaltsfriedhof“ KBoN – Ersuchen für die 16. BVV am 11.01.2023 – Drucksache – 0919/XXI 11. Januar 202324. Juli 2023 Sachverhalt: Da der historische Anstaltsfriedhof von der Landesdenkmalbehörde nicht als Flächendenkmal anerkannt wird, sollten wenigstens die dazugehörigen Bauten unter Denkmalschutz gestellt werden, um diesen einzigartigen Gedenkort zu wahren und ihm gerecht zu werden. Beschlussvorschlag: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die sich auf dem ehemaligen KBoN-Gelände befindlichen Bauten, die Eingangsmauer mit Gedenkort und das im südwestlichen Bereich des ehemaligen Friedhofs vorhandene Stibadium, unter Denkmalschutz gestellt werden können. Weiter zur Drucksache