Erfassung von Entsiegelungspotential – Ersuchen für die 53. BVV am 12.05.2021

Sachverhalt:

Der Klimawandel machte sich in den letzten Jahren in Berlin in Form von zu heißen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten, niederschlagsarmen bzw. schneefreien Wintermonaten sowie wiederkehrender Starkregenereignisse bemerkbar. Zudem gerät das städtische Grün unter erheblichen Trockenstress, der nicht durch vereinzelte Starkregenereignisse ausgeglichen werden kann. Starkregen führt andererseits zu wiederkehrenden Überschwemmungen. Diese schädigen die städtische Infrastruktur und mindern die Wasserqualität, wenn über Mischwasserüberläufe verunreinigtes Wasser in die Oberflächengewässer gelangt.


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 ein bezirkliches Entsiegelungskonzept zu erstellen, um somit dringend notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise in die Wege zu leiten.

Das übergeordnete Ziel dieses Entsiegelungskonzepts ist die Entwicklung unseres Bezirks zur „Schwammstadt“ durch den Ausbau von Regenwasser-Versickerungsflächen. Die anschließende Begrünung der entsiegelten Flächen soll nicht nur den Erhalt und die Ausweitung des Straßengrüns bewirken, sondern vor allem die Bindung von CO2 sicherstellen, Kühlung bringen und unsere Klimaresilienz verstärken.

Das Konzept soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Möglichkeiten zur Entsieglung angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Ziel ist eine Reduktion versiegelter Flächen im Bezirk um 10 Prozent bis 2026.

Beteiligung der Wissenschaft und der Bürger*innen:

Die Entwicklung des Entsieglungskonzeptes soll in wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Die Ergebnisse und Fortschritte der identifizierten Maßnahmen sollen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht dokumentiert und der BVV vorgelegt werden.

Es ist zu prüfen, ob Bürger*innenbeteiligungsformate dort ermöglicht werden können, wo Entsiegelungsmaßnahmen das Wohnumfeld besonders verändern.

Vorhandene Programme und Finanzmittel des Senats zur Anpassung an den Klimawandel sollen gezielt genutzt werden.

Für das Entsiegelungskonzept sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

1.    Parkplätze am Straßenrand:

In allen Fällen, in denen asphaltierte Straßen saniert,umgebaut oder umgewidmet werden, soll stets die Möglichkeit einer Entsiegelung geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden. Besonders Parkplätze am Straßenrand sollen dabei:

  • teils durch Bäume/Baumscheiben ersetzt werden;
  • teils durch Pocket Parks ersetzt werden;
  • gemeinsam mit den Anwohner*innen in Beete für Urban Gardening umgewandelt werden.

2. Große Parkplätze:

Parkplätze, die der öffentlichen Hand gehören, sollen weit möglichst entsiegelt, ökologisch gepflastert und begrünt werden, um als Vorzeigeprojekte private Eigentümer*innen von Parkplätzen (von Discountern, Baumärkten, Wohnhauseigentümer*innen, …) zu motivieren, dem Beispiel zu folgen. Ein entsprechender Austausch zwischen Bezirk und privaten Eigentümer*innen soll darauf aufbauend angestoßen und ausgebaut werden.

3. Ökologische Asphaltierung wenn keine vollständige Entsiegelung möglich ist:

Besonders in Straßen mit nachweislichem Wärmeinseleffekt soll der Asphalt durch ökologische, durchlässige Pflasterung (z. B. Verbundsteine mit Grünaussparung) ersetzt werden.

Die Verfügbarkeit von sicheren Radwegen muss dabei natürlich gewährleistet bleiben.

4. Abflusslose Straßenränder:

Breite Straßen sollen durch Verdunstungsbeete bzw. bepflanzte Regen-Versickerungsflächen zwischen Straße und Bürgersteig abflusslos werden.

Unter Umständen muss durch ein Tempolimit der Reifenabrieb so reduziert werden, dass Regenwasser gefahrlos in die Vegetation und ins Grundwasser gelangen darf. Hierbei sollten möglichst wenig aufwändige, skalierbare Maßnahmen entwickelt werden.

5. Baumscheibenvergrößerung:

Eine Vergrößerung der Baumscheiben soll dort erfolgen, wo es möglich ist. Dies kann mit einer einfachen Umfassung erfolgen, welche Begrünung durch Anwohner*innen oder durch den Bezirk ermöglicht und dazu führt, dass in Hitzeperioden weniger gegossen werden muss. Im Falle starker Verdichtung durch z. B. Fußgänger*innen sollen Alternativen geprüft werden z.B. poröses, wasserspeicherndes Vulkangestein.

in keinem Fall sollten bestehende Unzulänglichkeiten (wie zu kleine Baumscheiben…) wiederholt werden.

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