Sicher mit dem Fahrrad von Tegel nach Lübars II – Ersuchen für die 42.BVV am 10.06.2020

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Waidmannsluster Damm zwischen Dianastr. und Artemisstraße ein Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer auf beiden Seiten eingerichtet wird.

Hinrich Westerkamp , Jens Augner

Begründung:

Der Waidmannsluster Damm erfüllt im westlichen Bereich (zwischen Autobahn und Dianastraße) als Sammelstraße und Autobahnzubringer für die dort ansässigen BewohnerInnen eine wesentliche verkehrliche Aufgabe. Insbesondere für den KFZ-Verkehr ist eine Querung des Fliesstals Richtung Norden und des Grünzuges Nordgraben/Steinbergpark Richtung Süden, im Wesentlichen nur an der Autobahn und an der B96/Oranienburger Straße möglich. An der Einmündung Dianastraße teilen bzw. vereinen sich die Verkehrsströme. Der Charakter des Waidmannsluster Dammes ändert sich hier deutlich: die Straßenfläche ist schmaler, es überwiegt Wohnbebauung in größeren Gebäudekomplexen (mit Stellplatzflächen im Hof), der Abstand der Querstraßen nimmt zu. Je weiter man Richtung Artemisstraße kommt, desto höher wird der Anteil an kleinteiligem Gewerbe, insbesondere mit Verkaufsfunktion, welches sich auch in die Seitenstraßen hineinzieht. Der Waidmannsluster Damm hat hier die Funktion einer Ortsteil-Mittelachse und bildet das natürliche Versorgungs- und Lebenszentrum für die ansässigen BewohnerInnen. Ein erhöhter Platzbedarf besteht im öffentlichen Straßenland für den Fußverkehr.

Der dominierende KFZ-Verkehr beeinträchtigt diese Funktion erheblich, die Querungsmöglichkeiten sind eingeschränkt, die Sichtbeziehungen erheblich gestört. 

Der Waidmannsluster Damm hat hier nicht die Aufgabe, überörtlichen Durchgangsverkehr von der B96 auf die Stadtautobahn zu leiten: zum einen ist der Straßenquerschnitt zu gering, als dass er diese Kapazität stellen könnte, zum anderen widerspräche dies seiner Funktion als Zentrum eines Ortsteils. Die ansässigen Kleingewerbe sind lokal gut erschlossen, leiden jedoch unter dem starken Durchflussverkehr. KFZ-Parkmöglichkeiten bestehen z.T vor den Gebäuden und z.T. im Hofbereich. Bei starkem Berufsverkehr ist Ein- und Ausparken für einen Geschäftsbesuch kaum möglich. Radfahrende sind aufgrund der engen Platzverhältnisse besonders gefährdet, meiden diesen Geschäftsbereich ganz, oder weichen auf den Fußweg aus.

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