Stärkung von nichtdeutschen Erstsprachen (Muttersprachen) in der Grundschule – Empfehlung für die 4. BVV am 12.1.22 – Drucksache – 0019/XXI 12. Januar 20221. August 2023 Sachverhalt: Während Englisch schon lange selbstverständlicher Teil der schulischen Fremdsprachenausbildung ist, erleben Kinder, Jugendliche und Eltern anderer Erstsprachen (Muttersprachen) ihre Zweisprachigkeit in Deutschland nicht häufig als Makel und nicht etwa als Bereicherung. Dabei stecken großen Potenziale in der Mehrsprachlichkeit der Kinder und Jugendlichen. Heute wachsen viele Kinder mit zwei oder mehreren Sprachen auf, Mehrsprachigkeit ist für sie Alltagserfahrung. Allerdings wird die Sprache des Herkunftslandes ihrer Familie teilweise in sehr unterschiedlichem Grad beherrscht. Dabei zeigen Studien, dass die korrekte Verwendung der Herkunftssprache auch bei der Weiterentwicklung der Deutschkenntnisse von Nutzen ist. Der herkunftssprachliche Unterricht sollte deshalb systematisch die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit entwickeln. Damit wird gleichzeitig die interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen gestärkt. Beschlussvorschlag: Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Kinder nichtdeutscher Erstsprache im Rahmen des schulischen Sprachunterrichts in ihren jeweiligen Erstsprachen verstärkt gefördert werden. Das Angebot sollte stetig ausgebaut werden. Vorrangig zu berücksichtigen sind Kinder mit arabischer oder polnischer sowie türkischer Erstsprache. Das Angebot sollte schrittweise auf weitere Sprachen ausgeweitet werden. Bezirkliche Migrantinnenorganisationen, Schülerinnen- und Elternausschüsse sollen nach Möglichkeit in die Konzeption einbezogen werden. Weiter zur Drucksache