Anpassung der Hauptstadtzulage wurde abgelehnt

Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 für den Öffentlichen Dienst vom Senat gezahlt. Diese Zulage gilt auch für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin. Beschäftigte freier Träger, etwa im Sozialbereich oder in Kitas anderweitiger Träger, sind davon ausgenommen. Diese ungleiche Bezahlung führt dazu, dass freien Trägern die Konkurrenzfähigkeit auf der Suche nach Fachkräften erschwert wird und sie aufgrund dessen auch ihre Angebote oder Betreuungszeiten minimieren müssen. Das wiederum bringt starke Einschränkungen für Familien mit sich.

Die Empfehlung der Grünen Fraktion sich dafür einzusetzen, dass Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei freien und kirchlichen Trägern, die für den öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Hauptstadtzulage ebenfalls bedacht werden, hat die BVV Reinickendorf auf Ihrer Sitzung am 10.7.24 (Drucksache – 1813/XXI) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Andrea G. Behnke, Sprecherin für Jugendhilfe, Sport und Wirtschaft und Tourismus der Grünen Fraktion, betont: „Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass dem Antrag von den anderen Parteien nicht zugestimmt wurde. Fachkräftemangel kann nicht umfassend behoben werden, wenn es so gravierende Unterschiede in der Bezahlung gibt. Die Aktuelle Regelung der Hauptstadtzulage benachteiligt Kitas, die nicht Eigenbetrieb des Landes Berlin sind. Diesen Kitas wird es erschwert Personal zu gewinnen, denn ihre Mitarbeitenden erhalten unterm Strich weniger Geld als die Kolleg*innen in den Eigenbetrieben des Landes Berlin. Außerdem gefährdet die Regelung auch die Vielfalt der Berliner Kita-Landschaft – und das zu einem Zeitpunkt, wo die Knappheit an Kitaplätzen Familien ohnehin kaum erlaubt, ein für ihr Kind passendes Kita-Profil zu wählen.“

PM – Anpassung der Hauptstadtzulage wurde abgelehnt

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