Gehweg für die Kinder und Jugendlichen der Carl-Bosch-Schule Hermsdorf – Ersuchen für die 35. BVV am 09.10.2024 – Drucksache – 2133/XXI

Sachverhalt:
Die nächstgelegene Bushaltestelle zur Carl-Bosch-Schule ist “Friedhof Hermsdorf”. Entlang des Schulweges und selbst direkt vor der Schule ist halbseitiges Gehwegparken angeordnet. Die Kinder sind dadurch Gefahren ausgesetzt.

Erstens ist der Gehweg auf der Seite des Schulgebäudes (auf der anderen Seite gibt es keinen Gehweg) erheblich zu schmal für die Zahl der Kinder und Erwachsenen, die den Weg benutzen.

Zweitens befindet sich der Sportplatz der Schule auf der anderen Straßenseite, so dass häufig Kinder in Eile die Frohnauer Straße queren, ohne bis zur Ampel zu laufen. Aufgrund des Gehwegparkens sind die Kinder dann häufig erst zu sehen, wenn sie bereits halb auf der Straße sind.

Drittens werden durch das Rangieren von Kfz auf dem Gehweg insbesondere im Bring- und Holverkehr die dort gehenden Kinder gefährdet.

Schließlich verläuft an dieser Stelle die Radroute 4 auf der Straße. Einen Radweg gibt es jedoch nicht. Da es sich um eine Sekundarschule handelt, dürfen die Kinder mit dem Rad nicht mehr den Gehweg benutzen, sondern müss(t)en auf der Straße fahren. Die Frohnauer Straße ist stark befahren. Kinder, die mit dem Rad zur Schule kommen, werden durch die “Dooring-Zone” auf der einen Seite und den KfZ-Verkehr der Straße gefährdet.

Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, ab Falkentaler Steig auf der Straßenseite des Schulgebäudes der Carl-Bosch-Schule das halbseitige Gehwegparken entlang der Frohnauer Straße abzuordnen und ein Parkverbot anzuordnen.

Weiter zur Drucksache

Cookie Consent mit Real Cookie Banner