Halteverbot im Waidmannslusterdamm durchsetzen – Ersuchen für die 40. BVV am 11.03.2020

Sachverhalt:

In Umsetzung des Antrages 1907/XX wurde das Gehwegparken durch Beschilderung eingeschränkt sowie vor der Einmündung Nach der Höhe ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Die gelegentlichen Kontrollen des Ordnungsamtes scheinen nicht zu wirken, denn leider wird aufgrund der unveränderten Gestaltung des Straßenraumes weiterhin dort geparkt und damit der Raum für Zufußgehende erheblich eingeschränkt.


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Waidmannsluster Damm vor dem Grundstück östlich der Hausnummer 152 das neue Halteverbot durch entsprechende Beschilderung eindeutig kenntlich zu machen.

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