Integration Geflüchteter und Umsetzung der Schulpflicht – Große Anfrage für die 27. BVV am 10.01.2024 – Drucksache – 1591/XXI

Sachverhalt:
Wir fragen das Bezirksamt:

Wer wird die Maßgabe der Senatsinnenverwaltung und des Senats administrativ umsetzen, wonach die über 5.000 Geflüchteten im Ukraine Ankunftszentrum (UA-TXL) zeitnah eine Reinickendorfer Meldeadresse bekommen sollen?

Welche Aufgaben in bezirklicher Verantwortung ergeben sich dadurch, dass Reinickendorf in Folge dieses Senatsbeschlusses demnächst für über 5.000 Neubürgerinnen und -bürger zuständig sein wird (was richtig ist, damit u.a. die geflüchteten Kinder die Chance auf einen Schulbesuch bekommen)?

Welche zusätzlichen Ressourcen von Sozialamt bis Beschulung werden vom Senat zur Verfügung gestellt, damit der Bezirk seine sich durch den Senatsbeschluss ergebenden, zusätzlichen Aufgaben gut bewältigen kann?

Wie bewertet das Bezirksamt die geplante Beschulung der Kinder im schulpflichtigen Alter aus dem Ukraine Ankunftszentrum (UA-TXL) in einer „Spezialschule“ in Landesbetrieb am Saatwinkler Damm (ex-Air Berlin/Anna-Lindh-Schule) im Hinblick darauf, dass zwar zu begrüßen ist, dass diese Kinder endlich überhaupt beschult werden, aber bei diesem Vorgehen kaum sprach- und integrationsfördernde Begegnungen mit einheimischen Kindern im selben Alter stattfinden können?

Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es unter Integrationsgesichtspunkten sehr wichtig ist, dass diese Kinder so schnell wie möglich von den Willkommensklassen in der Anna-Lindh-Schule dann in den Regelschulbetrieb in Reinickendorfer Schulen und Schulen angrenzender Bezirke überführt werden?

Welche Planungen des Bezirksamts gibt es und welche vorbereitenden Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, damit diese Kinder zeitnah in den Regelschulbetrieb kommen?

Welche Absprachen gibt es mit den Nachbarbezirken für Schulplätze in Grundschulen in der Nähe des UA-TXL?

In welchen Reinickendorfer Schulen sind Anbauten für zusätzliche Schulplätze geplant/in der Umsetzung, in wessen Zuständigkeit werden diese durchgeführt und ist die Finanzierung hierfür durch den Senat gesichert?

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