Leitlinien für Bürgerbeteiligung erarbeiten – Ersuchen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die 24.BVV am 10.10.2018 11. Oktober 2018 Leitlinien für Bürgerbeteiligung erarbeiten Das Bezirksamt wird ersucht, „Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung in Reinickendorf“ mit Bürger*innen, Politik und Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses zu erarbeiten und dazu professionell moderierte Workshops mit der Unterstützung durch Expert*innen durchzuführen. Hinrich Westerkamp, Andreas Rietz Begründung: Damit sich die Bürger*innen im Bezirk verstanden und mitgenommen fühlen, müssen sie soweit möglich in wesentliche Entscheidungen, die sie betreffen, wie zu Fragen der Stadtentwicklung sowie der Gestaltung des öffentlichen Raumes, einbezogen werden. Für diese Mitsprache von Bürgern*innen ist die Bürger*innenbeteiligung die richtige Form. Damit die dafür notwendigen Instrumente zielgerichtet funktionieren, benötigt der Bezirk Leitlinien, damit die Abläufe der Beteiligung für jeden nachvollziehbar sind. Verschiedene Beispiele zeigen, wie erfolgreichBeteiligungsverfahren etabliert werden können, indem professionell moderierte Workshops durchgeführt werden, in denen Bürger*innen, Politik und Verwaltung zusammengebracht werden und der Prozess mit der Unterstützung durch Expert*innen gestaltet wird. Die für die Bürger*innen erlebbare partizipative Beteiligung stärkt ihr Vertrauen zur Politik und ist somit eine gute Möglichkeit der gefühlten „Politikverdrossenheit“ entgegen zu wirken. 1. Berlin Mitte: In Kraft getreten 2017. Die Leitlinien wurden von Bezirksamt und BVV beschlossen und schaffen eine verbindliche Grundlage sowie klare Regelungen für die Bürgerbeteiligung. Es gibt ein Büro für Bürgerbeteiligung als zentrale Beratungsund Informationsstelle. Diese wurde ausgeschrieben und vergeben. Die Verwaltung erstellt eine Vorhabenliste, diese wird auf einer Internetseite, Aushänge, Newsletter und in Zeitungen bekannt gemacht. Beteiligung kann auch durch Bürger*innen angeregt werden.https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/buergerbeteiligung/leitlinien-fuerbuergerbeteiligung/ 2. Potsdam: In Kraft getreten 2012. Zentrum der Beteiligungsprozesse ist die „WerkStadt Beteiligung“, die paritätisch aus Verwaltung und einem freien Träger besteht. In Potsdam werden sehr schwierige Prozesse der Stadterneuerung (Abriss vs. Neubau von historischen und/oder historisch belasteten Gebäuden) durch das Beteiligungsbüro moderiert. Der Erfolg beruht ganz wesentlich auf der guten Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem freien Träger. Konflikte werden nicht überdeckt, sondern klar formuliert und Entscheidungen sind dann gut kommunizierbar.https://buergerbeteiligung.potsdam.de/ 3. Heidelberg: In Kraft getreten 2012. Zentrales Instrument ist die Vorhabenliste, Beteiligung kann von Bürger*innen (mit 1.000 Unterschriften) oder der Verwaltung initiiert werden, Kosten für die Beteiligungsprozesse trägt die Stadt, die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen sind nicht bindend für den Stadtrat, aber es muss begründet werden, wenn ihnen nicht gefolgt wird. Die Beteiligungsprozesse sind standardisiert. https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Leitlinien+Buergerbeteiligung.html