Leitlinien für Bürgerbeteiligung erarbeiten – Ersuchen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die 24.BVV am 10.10.2018

Leitlinien für Bürgerbeteiligung erarbeiten
Das Bezirksamt wird ersucht, „Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung in Reinickendorf“
mit Bürger*innen, Politik und Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses zu
erarbeiten und dazu professionell moderierte Workshops mit der Unterstützung durch
Expert*innen durchzuführen.
Hinrich Westerkamp, Andreas Rietz
Begründung:
Damit sich die Bürger*innen im Bezirk verstanden und mitgenommen fühlen, müssen
sie soweit möglich in wesentliche Entscheidungen, die sie betreffen, wie zu Fragen
der Stadtentwicklung sowie der Gestaltung des öffentlichen Raumes, einbezogen
werden. Für diese Mitsprache von Bürgern*innen ist die Bürger*innenbeteiligung die
richtige Form. Damit die dafür notwendigen Instrumente zielgerichtet funktionieren,
benötigt der Bezirk Leitlinien, damit die Abläufe der Beteiligung für jeden
nachvollziehbar sind. Verschiedene Beispiele zeigen, wie erfolgreichBeteiligungsverfahren etabliert werden können, indem professionell moderierte
Workshops durchgeführt werden, in denen Bürger*innen, Politik und Verwaltung
zusammengebracht werden und der Prozess mit der Unterstützung durch
Expert*innen gestaltet wird. Die für die Bürger*innen erlebbare partizipative
Beteiligung stärkt ihr Vertrauen zur Politik und ist somit eine gute Möglichkeit der
gefühlten “Politikverdrossenheit” entgegen zu wirken.
1. Berlin Mitte: In Kraft getreten 2017. Die Leitlinien wurden von Bezirksamt und BVV
beschlossen und schaffen eine verbindliche Grundlage sowie klare Regelungen für
die Bürgerbeteiligung. Es gibt ein Büro für Bürgerbeteiligung als zentrale Beratungsund
Informationsstelle. Diese wurde ausgeschrieben und vergeben. Die Verwaltung
erstellt eine Vorhabenliste, diese wird auf einer Internetseite, Aushänge, Newsletter
und in Zeitungen bekannt gemacht. Beteiligung kann auch durch Bürger*innen
angeregt werden.https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/buergerbeteiligung/leitlinien-fuerbuergerbeteiligung/

2. Potsdam: In Kraft getreten 2012. Zentrum der Beteiligungsprozesse ist die
“WerkStadt Beteiligung”, die paritätisch aus Verwaltung und einem freien Träger
besteht. In Potsdam werden sehr schwierige Prozesse der Stadterneuerung (Abriss
vs. Neubau von historischen und/oder historisch belasteten Gebäuden) durch das
Beteiligungsbüro moderiert. Der Erfolg beruht ganz wesentlich auf der guten
Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem freien Träger. Konflikte werden nicht
überdeckt, sondern klar formuliert und Entscheidungen sind dann gut
kommunizierbar.https://buergerbeteiligung.potsdam.de/

3. Heidelberg: In Kraft getreten 2012. Zentrales Instrument ist die Vorhabenliste,
Beteiligung kann von Bürger*innen (mit 1.000 Unterschriften) oder der Verwaltung
initiiert werden, Kosten für die Beteiligungsprozesse trägt die Stadt, die Ergebnisse
von Beteiligungsprozessen sind nicht bindend für den Stadtrat, aber es muss
begründet werden, wenn ihnen nicht gefolgt wird. Die Beteiligungsprozesse sind
standardisiert. https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Leitlinien+Buergerbeteiligung.html

 

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