Tartanbahnen im Herbst – Ersuchen für die 35. BVV am 9.10.2024 – Drucksache – 2138/XXI 7. Oktober 20247. Oktober 2024 Sachverhalt: In der Herbstzeit kann an vereinzelten Schulen, die mit einer Tartanbahn ausgestattet sind, durch anfallendes Laub die Bahnen nicht genutzt werden. Beschlussvorschlag: Das Bezirksamt wird ersucht, Schulhöfe, die mit einer Tartanbahn für den Schulsport ausgestattet sind, während der Herbstzeit 1x in der Woche von Laub und Früchten der Bäume z.B. Eicheln usw. zu säubern. Weiter zur Drucksache