BVV beschließt Grüne Initiativen gegen Wohnungslosigkeit

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hat in ihrer Sitzung am 10. Juni zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit beschlossen. Die Anträge zielen darauf ab, Wohnungslosigkeit wirksamer vorzubeugen und die Unterstützung betroffener Menschen zu verbessern.

Mit dem Ersuchen „Kampf gegen Wohnungslosigkeit aufnehmen I“ wird das Bezirksamt aufgefordert, die Beratungs- und Hilfsangebote für wohnungslose sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen nach neuesten Standards auszurichten. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten gestärkt, Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterentwickelt sowie digitale Zugangswege geprüft und ausgebaut werden. Besonderes Augenmerk liegt auf den Bedarfen vulnerabler Gruppen, darunter Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, queere, migrantische und junge Menschen. Zudem soll sichergestellt werden, dass von einer Zwangsräumung betroffene Personen frühzeitig über Unterstützungs- und Beratungsangebote informiert werden und bei ausbleibendem Kontakt auch aktiv aufgesucht werden, um Wohnungslosigkeit möglichst zu vermeiden.

„Wer Wohnungslosigkeit wirksam bekämpfen will, darf nicht erst handeln, wenn Menschen ihre Wohnung bereits verloren haben. Gute Beratung und frühzeitige Unterstützung können helfen, Wohnungsverluste zu verhindern und Menschen in schwierigen Lebenslagen zu stabilisieren“, sagt Bogusz Schmidt, Sprecher für Integration und Sozialpolitik der Grünen Fraktion Reinickendorf.

Darüber hinaus hat die BVV die Empfehlung „Kampf gegen Wohnungslosigkeit aufnehmen IV“ beschlossen. Das Bezirksamt soll sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Gründung eines staatlichen gemeinwohlorientierten Sozialunternehmens einsetzen, um die Unterbringung wohnungsloser Menschen sozial orientiert und zu angemessenen Kosten sicherzustellen.

Die Zahl wohnungsloser Menschen in Berlin ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig wachsen die öffentlichen Ausgaben für die Unterbringung. Vor diesem Hintergrund setzen die beschlossenen Initiativen sowohl bei der Prävention von Wohnungslosigkeit als auch bei der Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsstrukturen an.

„Die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist eine öffentliche Aufgabe. Deshalb brauchen wir langfristig gemeinwohlorientierte Lösungen, die Betroffenen verlässlich helfen und öffentliche Mittel wirksam einsetzen. Senat und Bezirke sind gefordert, hier neue Wege zu gehen und Lösungen zu finden“, fordert Schmidt.

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