Grüne werfen CDU Blockade beim Milieuschutz in Reinickendorf Ost vor 1. Juli 20261. Juli 2026 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die CDU im Bezirksamt scharf für die Blockade der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete in Reinickendorf Ost. Auf Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wurde ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt, um zu prüfen, ob weitere Milieuschutzgebiete erforderlich sind. Das Ergebnis ist eindeutig: Für die Gebiete Breitkopfbecken, Hausotterplatz und Residenzstraße West empfiehlt das Gutachten die Festsetzung neuer sozialer Erhaltungsgebiete. Die zuständige Bezirksstadträtin Korinna Stephan hat diese fachliche Empfehlung aufgegriffen und eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet. Nach Informationen aus dem Bezirksamt wurde diese Vorlage jedoch von der CDU abgelehnt. „Die CDU hat das Gutachten selbst mit auf den Weg gebracht. Jetzt liegen die Ergebnisse vor und dennoch verweigert sie die Umsetzung. Das ist politisch nicht nachvollziehbar und ignoriert die Faktenlage“, erklärt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Reinickendorf, Andreas Rietz. Die geplanten sozialen Erhaltungsgebiete sollen Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Modernisierung und steigende Mieten schützen. Betroffen sind rund 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Reinickendorf Ost, insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner. „Hier wird eine fachlich klare Empfehlung ignoriert, obwohl sie zeigt, dass Handlungsbedarf besteht“, so Rietz weiter. „Milieuschutz ist kein Hindernis für Stadtentwicklung, sondern ein Instrument zum Erhalt sozialer Strukturen im Kiez.“ Die Grünen betonen, dass soziale Erhaltungsgebiete weder Neubau verhindern noch notwendige energetische Sanierungen ausschließen. Sie schaffen vielmehr Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer und schützen die soziale Zusammensetzung der Quartiere. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die CDU auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und die Festsetzung der drei sozialen Erhaltungsgebiete zu ermöglichen.