Bei Modernisierung der S-Bahnhöfe Frohnau und Waidmannslust die Bahnsteigdächer mindestens für Sechswagenzuglänge vorsehen – Empfehlung für die 6. BVV am 16.3.22 – Drucksache – 0225/XXI 16. März 202231. Juli 2023 Sachverhalt: Seitens des Bundes wird in der Regel nur eine Bahnsteigdachlänge von 80 m finanziert. Um die Attraktivität der Bahnhöfe beizubehalten und dem Denkmalschutz nachzukommen, ist das Bahnsteigdach mindestens in der bestehenden Länge und Form 1:1 zu modernisieren. Beide Bahnhöfe sind eingetragene Denkmäler einschließlich Dach. Beschlussvorschlag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der DB AG dafür einzusetzen, dass bei der angekündigten Modernisierung der S-Bahnhöfe Frohnau und Waidmannslust einerseits in Frohnau das vorhandene S-Bahnsteigdach auf Sechswagenzuglänge erhalten bleibt und andererseits das Dach beim Bahnhof Waidmannslust auf Sechswagenzuglänge bezogen auf den Haltepunkt Richtung Innenstadt geringfügig verlängert wird. Hierfür ist ggf. zwischen dem Land Berlin und der DB AG eine Finanzung der über 80 Meter hinausgehenden Dachlänge gesondert zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes zu vereinbaren. Weiter zur Drucksache