Einwohneranfragen auch für Sehgeschädigte und Gehörlose! – Ersuchen für die 39. BVV am 12.02.2020

Die BVV wird ersucht zu prüfen, welche Unterstützung die BVV Bürger*innen bieten kann, die durch körperliche Einschränkungen Probleme damit haben Einwohneranfragen zu stellen (z.B. Sehgeschädigte und Gehörlose).

Lösungsmöglichkeiten sollten möglichst in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden und anschließend breit beworben werden.

Hinrich Westerkamp, Andrea Behnke

Begründung:

In der Sitzung der BVV am 13.01.2020 ist bei der Ausführung einer Einwohneranfrage deutlich geworden, dass Sehbehinderte, die ihre Anfrage nicht selbst verlesen können eine Hilfestellung benötigen, um die Vorgaben der BVV (Vorlesen der Einwohnerfrage) zu erfüllen.

Eine Unterstützung könnten auch gehörlose Menschen benötigen, die unter Umständen die Fragen nicht laut verlesen und die Antworten nicht verstehen können.

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