Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen ein Dreirad nutzen müssen, dieses mit in U- und S-Bahnen nehmen können, um auch ihnen Mobilität zu ermöglichen.
Hinrich Westerkamp, Jens Augner
Begründung:
Bislang wurden Dreiräder in U- und S-Bahnen geduldet. Inzwischen sind sie explizit von der Beförderung ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass auf ein Dreirad angewiesene Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.